Das StMAS hat verfügt, dass die Maskenpflicht im Hort unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.
Aufgrund weiterhin sinkender Infektionszahlen hat der Ministerrat beschlossen, dass an den Grundschulen im Klassenzimmer nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte die Maskenpflicht entfällt. Dies gilt nur in Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Um den Gleichklang zwischen Schule und Hort zu erhalten, wird für die Horte folgende Regelung getroffen: In den Innenräumen der Horte entfällt die Maskenpflicht für Schulkinder und Beschäftigte, die überwiegend oder ausschließlich Schulkinder betreuen, nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes, also zum Beispiel bei der Hausaufgabenbetreuung. Dies gilt nur für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird. Selbstverständlich kann die Maske aber auch weiterhin freiwillig getragen werden.
Diese Regelung gilt ab sofort. Der Rahmenhygieneplan wurde entsprechend angepasst.